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AGBs

Mitte Minis

Gassiservice

Allgemeine Geschäftsbedingungen – Version 06 / 2026

 

Für die Vertragsbeziehung zwischen Hundehalter/Kunde und Hundebetreuer (Mitte Minis) gelten die nachfolgenden AGB.

 

1. Vertragsabschluss / AGB Änderung

Mit der Abgabe und Unterschrift des Vertrages bietet der Kunde dem Tierbetreuer den Abschluss und das Einverständnis desVertrages und der AGB verbindlich an. Die AGB können jederzeit von dem Tierbetreuer geändert werden, insofern dies notwendig erscheint und der Kunde nicht unangemessen wider Treu und Glauben benachteiligt wird. Diese AGB gelten ausschliesslich für die Inanspruchnahme der Serviceleistung Gassiservice. Diese Dienstleitung beginnt mit dem direkten Abholen des Hundes vor und dem direkten Zurückbringen an den vereinbarten

Bringeort nach dem Dogwalking.

 

2. Vertragsinhalt

Die Vertragsparteien vereinbaren die Zusammenarbeit mittels spezifischem Individualvertrag.

Ein Arbeitsvertrag ist von den Parteien nicht gewollt und wird nicht begründet. Für die Abgaben der Sozialversicherung oder

steuerlichen Belange trägt der Hundebetreuer selbst Sorge und stellt den Hundehalter von eventuellen Verpflichtungen frei.

Es steht dem Hundebetreuer frei, auch für andere Hundehalter tätig zu werden sowie das vorhandene Angebot an

Dienstleistungen zu erweitern, zu ändern oder von diesem abzuweichen.

 

3. Dienstleistung

Die Dauer des Hundebetreuungs-Vertrages richtet sich nach den vertraglich vereinbarten Dienstleistungen. Wünscht der

Hundehalter eine Verlängerung über den eventuell vertraglich begrenzten Zeitraum hinaus oder eine Änderung der Betreuung

während der Laufzeit des Vertrages, ist dies grundsätzlich möglich, kann jedoch nicht garantiert werden.

Der Hundebetreuer verpflichtet sich, die Betreuung wie vertraglich vereinbart auszuführen und die Bestimmungen des

Tierschutzgesetzes zu beachten. Über bestehende chronische oder auch plötzlich auftretende Erkrankungen während des

Betreuungszeitraumes des Hundes ist der Hundebetreuer vom Hundehalter umgehend nach dessen Kenntnis zu informieren und umgekehrt.

Der Kunde ist verpflichtet, die für die die Betreuung des Hundes und die vom Kunden für den Hund in Anspruch genommenen

weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Hundebetreuers gemäß den Zahlungsbedingungen zu zahlen,

insbesondere Auslagen des Hundebetreuers an Dritte, z.B. Tierärzte oder Unterkunft/Pension.

Alle Preise schliessen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein.

 

4. Vertragsschluss

Der Vertrag zwischen dem Hundehalter/Kunden und dem Hundebetreuer kommt mittels schriftlichem Betreuungsvertrag

zustande.

 

5. Kündigung des Betreuungsvertrages

Der geschlossene Dienstleistungsvertrag kann grundsätzlich mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende wechselseitig gekündigt werden.

Macht eine Veränderung des Hundes (z.B. unverhältnismässige Aggression, körperlicher Gesundheitszustand) eine weitere

Betreuung unmöglich (Gefährdung anderer Hunde, des Hundebetreuers, des Hundes selbst), ist der Hundebetreuer berechtigt,

den Vertrag mit sofortiger Wirkung fristlos zu kündigen. Gezahltes Betreuungsentgelt über den Kündigungszeitpunkt hinaus wird

dem Hundehalter anteilig zurückerstattet. Die Rückerstattung ist zum 03. des Folgemonats fällig.

 

6. Ausschluss / Ablehnung der Betreuung

Es obliegt dem Hundebetreuer, ob ein Hund von der Betreuung ausgeschlossen wird/werden kann - gänzlich oder nur

vorübergehend. Gründe für einen gänzlichen oder vorübergehenden Ausschluss können beispielsweise sein:

  Läufigkeit einer Hündin (Ausschluss über die Läufigkeitsphase beträgt ca. 4 Wochen)

  Unkastrierte Rüden (wenn bereits unkastrierte Hündinnen in der Gruppe sind; Ausschluss gänzlich oder während der Läufigkeit der Hündinnen) 
Erkrankte oder von Parasiten befallene Tiere (Abklärung zwischen Hundehalter und Hundebetreuer im Einzelfall)

  Hunde, die plötzlich zu erheblichen Verhaltensauffälligkeiten neigen (z.B. Aggression) (Abklärung zwischen Hundehalter

und Hundebetreuer im Einzelfall)

  Auftretende Unverträglichkeit gegenüber anderen Hunden oder Menschen

  Veränderungen der Gassiservice-Route des Hundebetreuers

Ein Anspruch seitens des Hundehalters auf die Betreuung seines Hundes besteht nicht. Der Hundebetreuer ist jedoch bemüht,

eine Lösung zu finden und wird dies mit dem Hundehalter abklären. Das Wohlergehen der in Obhut gegebenen Hunde in der

Gruppenbetreuung hat oberste Priorität und wird nicht zu Gunsten der Teilnahme eines einzelnen Hundes vernachlässigt. Dies gilt

auch für die Optimierung der Fahrzeit der Hunde im Transportfahrzeug, welche ggf. mit dem Ausschluss einzelner Gebiete Berlins

einhergeht.

 

7. Impfschutz / Prophylaxen / Erkrankungen / Todesfall

Der Hundehalter versichert, dass der zu betreuende Hund gesund und frei von Parasiten und ansteckenden

Krankheiten für andere Personen oder Tiere ist. Der Hundebetreuer empfiehlt die Verwendung von Spot-ons o.ä. Prophylaxe

gegen Flöhe und Zecken.

Der zu betreuende Hund hat bei Unterzeichnung des Betreuungsvertrages einen gültigen, seinem Alter entsprechenden,

aktuellen Impfschutz (inkl. Grundimmunisierung). Hierzu gehören Impfungen gegen Staupe, Hepatitis, Leptospirose, Parvovirose

und Tollwut. Der gültige, deutsche Impfausweis mit den eingetragenen notwendigen Vorsorgeimpfungen ist dem Hundebetreuer

vorzulegen. Der Hundehalter ist verpflichtet, den Impfschutz während des Betreuungszeitraumes lückenlos aufrechtzuerhalten.

Ebenso sollte der Hund quartalsweise entwurmt und jährlich ein Giardientest prophylaktisch durchgeführt werden.

Der Verdacht auf oder das Wissen über eine – auch chronische - Erkrankung bzw. Behinderung des zu betreuenden Hundes und

evtl. bestehende Therapien sind ausdrücklich vom Hundehalter unverzüglich nach Kenntniserlangung bekannt zu geben. Der

Hundebetreuer übernimmt keine Haftung für kranke Hunde und Folgen der Erkrankung. Bringt der Hund eine ansteckende

Krankheit oder einen Parasitenbefall mit, trägt der Hundehalter dieses Hundes die dadurch entstandenen Kosten, wie z.B.

Desinfektion und Mitbehandlung (auch vorsorgliche) angesteckter Hunde und Personen. Trotz aller Vorsichtsmaßnahmen kann es

in Ausnahmefällen zu einer Ansteckung mit Parasiten kommen. Für diesen Fall übernimmt der Hundebetreuer keine Haftung.

Der Hundebetreuer übernimmt keine Garantie für die Gesundheit des zu betreuenden Hundes. Der Hundehalter erklärt sich damit

einverstanden, dass alle Bemühungen, ohne Ansehen der Kosten, durch einen Tierarzt oder sonstige Dritte bei Erkrankung oder

deren Abklärung oder im Falle eines Unfalles/Verletzung seines Hundes erfolgen sollen. Der Hundehalter ist einverstanden, dass

im Falle einer Erkrankung oder einer sonstigen erheblichen Beeinträchtigung der Gesundheit des Tieres der Tierarzt bzw. im

Notfall auch die Tierrettung o.Ä. eingeschaltet wird. Der Hundebetreuer ist berechtigt, den betreuten Hund bei einem Tierarzt

seiner Wahl vorzustellen. Die Entscheidung des Hundebetreuers geschieht nach bestem Wissen und Gewissen zum Wohle des

Tieres. In Notfällen ist der Hundebetreuer ausdrücklich berechtigt, persönliche Daten des Hundehalters / Hundes an Tierarzt/-

klinik, Tierrettungen oder Polizei zu übermitteln.

Sämtliche Aufklärungs- und Behandlungskosten übernimmt in vollem Umfang der Hundehalter. Der Hundebetreuer sichert zu,

den Kunden so schnell wie möglich über Krankheitssymptome, eine erfolgte tierärztliche Behandlung, ein Entlaufen und/oder ein

Versterben des Tieres zu informieren.

Tritt während der Betreuung ein Schaden am Hund auf oder verstirbt dieser und ist das Ereignis auf vorsätzliche oder grob

fahrlässige Handlung des Hundebetreuers zurückzuführen, ist der Schadenersatz hierfür auf 10.000 EUR (Schaden) bzw. 5.000

EUR (Tod) begrenzt. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Hundebetreuer nicht. Auf Wunsch des Hundehalters beauftragt der

Hundebetreuer einen Tierarzt, um die Todesursache festzustellen. Die entstehenden Kosten dafür gehen im vollen Umfang zu

Lasten des Hundehalters.

 

8. Haftung

Die Haftung des Hundebetreuers ist für Schadensersatzansprüche im einzelnen Schadensfall entsprechend der

Betriebshaftpflichtversicherung auf 3.000.000 € für Personen- und Sachsch.den, 100.000 EUR für Verm.genssch.den begrenzt.

Sofern im einzelnen Schadensfall kein Versicherungsschutz besteht, beschr.nkt sich die Haftung auf 100.000 €. Die Haftung für

Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen

Pflichtverletzung des Hundebetreuers beruhen und/oder für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen

Pflichtverletzung des Hundebetreuers beruhen, bleibt hiervon ausgenommen.

Im Falle des Versterbens (gerade bei älteren Hunden) oder Abhandenkommens des Hundes übernimmt der Hundebetreuer keine

Haftung. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass trotz einer fürsorglichen Betreuung ein Versterben, ein

Abhandenkommen oder eine Verletzung nicht ausgeschlossen werden kann. Eine eventuell erforderliche Medikamentengabe

erfolgt streng nach Vorgabe des Hundehalters und eine Haftung durch einen Schaden am Hund wird daher ausgeschlossen. Der

Hundebetreuer übernimmt keine Haftung für Verletzungen, die beim Rennen, Toben, Spazierengehen oder bei anderen regulären

tierischen Verhaltensweisen nicht auszuschliessen sind. Der Hundebetreuer übernimmt auch keine Haftung für die Folgen einer

unbeabsichtigten Deckung eines nicht kastrierten Hundes. Für sämtliche mit in die Betreuung gegebene Gegenstände des

Hundehalters (z.B. Geschirr, Halsband u.a.) übernimmt der Hundebetreuer keine Haftung.

Während der Betreuungszeit bleibt der Hundehalter/Eigentümer Tierhalter im Sinne von Åò 833 BGB

(Tierhaltergefährdungshaftung): Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen

verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden

Schaden zu ersetzen. Für Schäden, die das Tier während der vereinbarten Zeit erleiden oder bei Dritten anrichtet/anrichten

könnte/n, übernimmt der Hundebetreuer keine Haftung.

Der Hundehalter versichert, dass der in Betreuung gegebene Hund sein Eigentum ist und eine rechtsgültige

Haftpflichtversicherung besteht. Eine aktuelle Bestätigung der Versicherung ist mit dem unterzeichneten Betreuungsvertrag dem

Hundebetreuer zu übergeben.

Die Aufnahme des Hundes in die Betreuung des Hundebetreuers erfolgt auf eigene Gefahr des Hundehalters. Der Hundehalter

haftet für die durch den zu betreuenden Hund verursachten Personen-, Sach- oder Vermögensschäden.

§ 834 BGB Haftung des Tieraufsehers:

Wer für denjenigen, welcher ein Tier hält, die Führung der Aufsicht über das Tier durch Vertrag übernimmt, ist für den Schaden

verantwortlich, den das Tier einem Dritten in der im § 833 bezeichneten Weise zufügt. Die Verantwortlichkeit tritt nicht ein, wenn er bei

der Führung der Aufsicht die im Verkehr erforderliche Sorgfalt beobachtet oder wenn der Schaden auch bei Anwendung dieser

Sorgfalt entstanden sein würde.

Die Haftung des Hundebetreuers wird ausdrücklich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Schadenersatzansprüche,

die nicht auf einer solchen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung beruhen, sind ausgeschlossen.

 

9. Schäden durch betreute Hunde

Richtet der betreute Hund beim Hundebetreuer Schäden an (z. B. angeknabberte Autoinnenteile, Kleidung, zerbissener Teppich

etc.) so haftet alleine der Hundehalter. Notwendige Gegenstände zur Ausführung der Hundebetreuung (z. B. Geschirr, Halsband

etc.) sind vom Hundehalter zu stellen und Falle des Verschleisses vom Hundehalter zu erneuern.

 

10. Zusicherung des Kunden/Hundehalters

Der Kunde versichert, dass die von ihm gemachten Angaben im Betreuungsvertrag wahr sind und wird den Hundebetreuer

unverzüglich nach Kenntnis informieren, soweit sich Änderungen ergeben. Der Hundehalter versichert, dass der dem

Hundebetreuer überlassene Hund gesund, ungezieferfrei, frei von ansteckenden Krankheiten sowie nach aktuellem Stand

geimpft und haftpflichtversichert ist und dieser Schutz während der Vertragslaufzeit bzw. Betreuungszeit von ihm lückenlos

aufrechterhalten wird.

Der Hundebetreuer erhält Einsicht in den Impfpass und die Haftpflicht-Versicherung.

Der Hundehalter bestätigt, dass sich bisher keine Vorfälle ereignet haben, die bei der Ordnungsbehörde angezeigt wurden.

Auflagen durch Behörden (Maulkorb- und Leinenpflicht) muss der Kunde dem Hundebetreuer unaufgefordert mitteilen.

 

11. Zugang zu Abholort und Räumlichkeiten

Der Hundehalter hat dem Hundebetreuer Zugang zu den Räumlichkeiten zu verschaffen, die für die Ausführung der

Dienstleistungserbringung notwendig sind. Erfolgt dies durch Schlüsselübergabe, wird dies mit separatem Schlüsselprotokoll

dokumentiert. Der Hundebetreuer übergibt dem Hundehalter den/die Schlüssel nach Beendigung der Betreuung und die

Rückgabe wird quittiert.

Der Hundebetreuer wird die Räumlichkeiten des Hundehalters wie mit dem Hundehalter abgestimmt betreten. Nach dem

Verlassen des Hauses oder der Wohnung vergewissert sich der Hundebetreuer stets, dass die Räumlichkeiten verschlossen sind.

Der Hundebetreuer muss die Möglichkeit haben, mit dem Transportfahrzeug in unmittelbarer Nähe des Abhol- und Bringeortes

gem. der StVO zu parken (max. 3 min Fu.weg). Ist dies aufgrund von Ereignissen (z.B. Baustellen, umgestürzte B.ume) nicht

möglich, wird der Hundehalter umgehend darüber informiert. Eine Ersatzpflicht für die nicht mögliche Mitnahme des Hundes in

den Gassiservice besteht nicht (bei Ereignissen, die der Hundebetreuer nicht zu vertreten hat bzw. die ihm vorab nicht bekannt

waren).

 

12. Stornierung von Touren / Buchung von Touren / Ausfall des Hundes

Für die Stornierungen durch den Hundehalter gilt: Stornierungen können nicht gebührenfrei vorgenommen werden. Bereits bezahlte Betreuungen werden bei der folgenden Rechnung nicht gutgeschrieben.

Buchungen von zusätzlichen Touren müssen schriftlich (per E-Mail genügt) erfolgen und werden umgehend nach Eingang

schriftlich vom Hundebetreuer bestätigt oder abgelehnt. Eine Buchung auf anderem Wege (bspw. mündlich oder per

Sprachnachricht) gilt nicht als gültige Buchung bzw. erst dann, wenn sie vom Hundebetreuer schriftlich bestätigt wurde.

 

13. Verhinderung des Hundebetreuers / Ausfall, Verlegung, Kürzung von Touren

Im Falle eines persönlichen Notfalles (z.B. Unfall), bei Krankheit des Hundebetreuers oder bei unvorhergesehenen Umständen ist

dieser berechtigt, eine andere qualifizierte Person für die Ausführung der Dienstleistung zu beauftragen bzw. die Betreuung zu

kürzen, zu verlegen oder abzusagen. In einem solchen Fall wird der Hundehalter informiert und es wird gemeinsam versucht,

Alternativlösungen zu finden. Ist eine Rückerstattung fällig, wird diese mit der nächsten Rechnung als Gutschrift verrechnet.

Im Falle eines Unwetters, Naturkatastrophe oder anderen Gefährdungslagen (z.B. starker Frost, Sprengungen im Wald) ist es dem

Hundebetreuer überlassen, nach pflichtgemssem Ermessen die Dienstleistung durchzuführen (sofern die Umstände es erlauben).

Sollte es dem Hundebetreuer nicht möglich sein (z.B. durch höhere Gewalt oder Unfall, usw.), die Betreuung des Hundes

auszuführen, besteht seitens des Hundehalters kein Anspruch auf Erfüllung oder Entschädigung.

 

14. Preise

Für die Berechnung sind die jeweils gültigen Preise anzuwenden. Der Hundebetreuer behält sich Preiserhöhungen während der

Vertragslaufzeit ausdrücklich vor. Die Preise sind auf der Webseite mitteminis.de einzusehen. Mit der Unterschrift des Vertrages

akzeptiert der Kunde die vereinbarten Preise sowie etwaige Preiserhöhungen. Eine Kündigungsmöglichkeit aufgrund der

Preiserhöhung ist selbstverständlich mit der regulären Frist von 3 Werktagen möglich.

Der vereinbarte Betreuungspreis wird im Voraus per Überweisung oder in bar entrichtet. 

Zusätzlich entstandene Leistungen wie Notpension, Verlängerung der Betreuungszeit, Tierarztbesuche etc. sind sofort fällig. Bei

nicht Nachkommen der Zahlungspflicht behält sich der Hundebetreuer vor, den Hund vom Gassiservice auszuschliessen, bis der

Hundehalter die zusätzlich entstandenen Leistungen vollständig bezahlt hat. Für den leeren Platz im Gassiservice wiederum

berechnet der Hundebetreuer 100% Schadenersatz.

 

15. Zahlungsbedingungen

Der Rechnungsbetrag richtet sich nach den vertraglich vereinbarten Betreuungs-Dienstleistungen. Aufgrund der gebuchten

Dienstleistung und des geschlossenen Vertrages erfolgt die Rechnungsstellung und der elektronische Rechnungsversand via EMail

regulär am 23. des Vormonates für den Folgemonat. Der Rechnungsbetrag ist sofort fällig und muss spätestens am ersten

Betreuungstag des Folgemonats auf dem Konto des Hundebetreuers vollständig eingegangen sein. Bei Barzahlung genügt die

Bezahlung des Rechnungsbetrages am ersten Betreuungstag des Folgemonats bei Abholung des Hundes. Die Rechnung kann

generell in bar oder per Überweisung beglichen werden.

Insofern der Rechnungsbetrag nicht am ersten Betreuungstag des Folgemonats eingegangen ist, behält sich der Hundebetreuer

vor, die Dienstleistung solange nicht auszuführen, bis der Betrag vollständig eingegangen ist.

 

16. Datenschutz

Der Hundebetreuer nimmt die Daten des des Hundehalters, des Hundes sowie aller an der Betreuung Beteiligten (z. B.

Notfallkontakt) in seine Datenbank auf, speichert und verarbeitet sie. Diese Daten werden nur im Rahmen der Betreuung des

Hundes verwendet. Eine Weitergabe der Daten an Dritte, die nicht mit dem Betreuungsverhältnis in Verbindung stehen, erfolgt

nicht. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass die im „Vertrag“ ermittelten Informationen gespeichert werden.

Der Hundebetreuer hat im Rahmen von Mitte Minis die Erlaubnis vom Kunden, Fotos/Videos des Hundes zu veröffentlichen. Es

besteht und ergibt sich kein Haftungsanspruch gegenüber dem Hundebetreuer / Mitte Minis für Art und Form der Nutzung -

zum Beispiel für das Herunterladen von Bildern und dessen anschliessender Nutzung durch Dritte. Des Weiteren gilt die

Datenschutzerklärung, die jederzeit auf mitteminis.de eingesehen werden kann.

 

17. Sonstiges

Sonstige Vereinbarungen sind im Vertrag schriftlich festzuhalten. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

 

18. Streitschlichtung

Mitte Minis ist nicht bereit oder verpflichtet, am Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

 

19. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB rechtsunwirksam sein oder werden, so bleiben die restlichen Bestimmungen und die

Gültigkeit des Vertrages hiervon unberührt und die AGB als solche wirksam. Im Falle der Unwirksamkeit einzelner Klauseln oder

für nicht in diesen AGB benannte Bestimmungen werden der Hundebetreuer und der Kunde die nichtige oder fehlende

Bestimmung durch eine wirksame ersetzen, die dem gewollten rechtlich zul.ssigen, wirtschaftlichen Ergebnis der Vereinbarung

der Vertragspartner am nächsten kommt. Eine solche Bestimmung gilt als vereinbart.

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten und Erfüllungsort ist Berlin.

 

Mitte Minis

Michaelkirchstraße 16 - 10179 Berlin Inhaber Susanne Gmelch

E-Mail wuff@mitteminis.de Mobil +49 178 7631132 

 

Website mitteminis.de USt-ID DE297537788

Bank C24 Kontoinhaber Susanne Gmelch

IBAN DE42 5002 4024 2580 9407 01 BIC DEFFDEFFXXX

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